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Cannabisanbau Deutschland

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Gesetz zum Cannabisanbau in Deutschland

Erwachsene dürfen in der Zukunft bestimmte Mengen Cannabis entweder privat oder in nicht gewinnorientierten Gemeinschaften anbauen, zudem können sie im Rahmen regionaler Modellprojekte Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften erwerben.

Zu dieser Vereinbarung kam die Bundesregierung nach Diskussionen mit der EU-Kommission bezüglich des Eckpunktepapiers vom 26. Oktober 2022.

Das Hauptziel bleibt, die Qualität zu überwachen, die Verteilung kontaminierter Substanzen zu unterbinden, den Jugend- und Gesundheitsschutz für die Konsumenten optimal zu sichern sowie den Schwarzmarkt zu reduzieren.

Als erster Schritt sollen der Anbau in nicht gewinnorientierten Gemeinschaften und der private Eigenanbau landesweit ermöglicht werden.

Hier sind die wichtigsten Eckpunkte zum privaten Cannabisanbau für Sie zusammengefasst:

Wer ist zum privaten Anbau berechtigt?

Volljährige Personen mit Wohnsitz oder regulärem Aufenthalt in Deutschland dürfen für den Eigenkonsum bis zu drei Cannabispflanzen an ihrem Wohnort oder regulären Aufenthalt gleichzeitig anbauen. Die Regelung von drei Cannabispflanzen gilt pro volljährige Person eines Haushalts.

Wieviel darf angebaut werden?

Es ist gestattet, insgesamt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig für den Eigenkonsum oder Nutzhanfpflanzen für nicht-gewerbliche Zwecke anzubauen. Alle zusätzlichen Cannabis- oder Nutzhanfpflanzen über die Anzahl von drei hinaus müssen umgehend und vollständig vernichtet werden.

Wo kommen die Samen für den Eigenanbau her?

Cannabissamen können aus EU-Mitgliedsstaaten für den privaten Eigenanbau importiert werden. Der Erwerb über das Internet oder per Fernabsatz sowie der Versand nach Deutschland sind erlaubt. Zudem dürfen Anbauvereinigungen bis zu sieben Cannabissamen oder fünf Stecklinge pro Monat an volljährige Nicht-Mitglieder abgeben, vorausgesetzt, die Cannabissamen und Stecklinge stammen aus dem gemeinschaftlichen Eigenanbau. Nicht-Mitglieder müssen in diesem Fall die Selbstkosten, die der Anbauvereinigung für die Herstellung der weitergegebenen Cannabissamen oder Stecklinge entstanden sind, erstatten.

Darf Cannabis aus privatem Eigenanbau an Dritte weitergegeben werden?

Nein. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Worauf muss beim Eigenanbau geachtet werden?

Es müssen angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, um den Zugriff auf das angebaute Cannabis, Cannabispflanzen und Cannabissamen durch Kinder, Jugendliche und Dritte zu verhindern. Dazu gehört, Cannabispflanzen sowie geerntetes Haschisch und Marihuana in abschließbaren Schränken oder Räumen zu lagern. Zudem dürfen keine unzumutbaren Belästigungen und Störungen für die Nachbarschaft entstehen. Eventuelle Geruchsbelästigungen sind durch Lüftungs- oder Luftfilteranlagen zu minimieren.

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