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HHC – Hexahydrocannabinol

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HHC

Bei HHC handelt es sich um den neusten Trend auf dem Cannabismarkt. HHC (also Hexahydrocannabinol) ist ein Cannabinoid, das in winzigen Konzentrationen in Hanfsamen und Pollen vorkommt.

Auf dem Markt erhältliche Produkte werden aus natürlichen Cannabinoiden oder Cannabisextrakt im Labor hergestellt. Es handelt sich also um synthetische bzw. halbsynthetische Erzeugnisse.

HHC werden ähnliche Wirkungen wie THC nachgesagt – wissenschaftliche Quellen zu der Wirkweise gibt es aufgrund der Neuartigkeit des Produktes jedoch noch nicht.

Auch die Rechtsprechung reagiert – wie auf alle Neuerungen – nur zögerlich. Im Gesetz findet sich die psychoaktive Substanz bisher noch nicht wieder, sodass zur rechtlichen Einordnung eine detaillierten Auseinandersetzung mit bestehenden Strafvorschriften erforderlich ist.

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Zur Beantwortung der Frage in welchen Fällen ein Handel mit HHC-Produkten straffrei möglich ist haben wir für Sie alle relevanten Gesetzestexte analysiert und geprüft.

Wegen der berauschenden Wirkung von HHC sind insbesondere das:

  • Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und das
  • Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
  • Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG)

zu berücksichtigen.

Wir beraten Unternehmer:innen und unterstützen Sie bei der Auswahl des richtigen Produkts. Vom reinen HHC-Extrakt bis zur HHC-Blüte: unsere Mandanten werden von uund unterstützen Sie bei der Auswahl des richtigen Produkts. Vom reinen HHC-Extrakt bis zur HHC-Blüte: unsere Mandanten werden von uns zielgerichtet und umfassend informiert und begleitet.

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